Auch die weit außerhalb an den Landstraßen, meist im 18. Jahrhundert erbauten Chausseehäuser waren nur kleine Gebäude mit grünen Läden und mit Blumen- und Gemüsegärtchen, oft gleich einer Insel in der freien Landschaft gelegen, umgeben von lichten Wiesen und Obstbäumen neben blühenden Hecken und dichten Büschen, manchmal auch inmitten eines Waldes. An den Einnehmerhäusern herrschte von morgens bis abends reges Leben. Reiter und Händler brachten Waren und entrichteten ihre Abgaben. Der Einnehmer wurde für den aufreibenden Dienst mit dem zehnten Teil der Einnahmen, freier Wohnung, Beleuchtung und Heizung belohnt. Ihm war Polizeigewalt verliehen und er hatte sogar dafür zu sorgen, dass die Sonntagsruhe nicht gestört wurde. Während der Gottesdienststunden durfte er nur Amtspersonen die Schläge öffnen. Auch in der Nacht versahen die Einnehmer ihren Dienst. Sie wurden häufig in später Stunde von den Fuhrleuten durch Rufen und Peitschenknall geweckt.
Mit Ablauf des Jahres 1885 kamen die vom Staat erhobenen Chausseegelder in Wegfall. Städtische Abgaben wurden an den Hebestellen bis 1910 eingefordert.
Text nach Edgar Rudolph